„Das habe ich doch nicht gewusst.“
höre ich oft von Schülern und Eltern. Situationen wie vorzeitige Einschulung, sonderpädagogische Überprüfung, freiwillige Wiederholung, Nichtversetzung oder Empfehlung der Grundschule für eine weiterführende Schule machen manchen Schülern und ihren Eltern Angst. Sie wissen nicht genau, welche Rechte sie haben, was sie fordern dürfen, bei wem sie sich beschweren können. Hier helfe ich als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Schulrecht weiter, indem ich Informationen gebe, Lösungsmöglichkeiten aufzeige „was kann man tun?“, Risiken benenne, aber auch vor Stolperfallen warne. Gut beraten kann eine Familie gestärkt durch die Schulzeit gehen, selbst Maßnahmen ergreifen oder mich mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen beauftragen.
Kontakt
Rechtsanwältin Sibylle Schwarz
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