Betreuung für die KleinstenNoch immer fehlen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 – 3 Jahren: die verfügbaren Krippenplätze sind heiß begehrt und wer sich nicht schon sehr frühzeitig anmeldet, hat meistens keine Chance mehr. Sind die Kinder dann drei Jahre alt, werden die Betreuungsmöglichkeiten aufgrund der Gesetzeslage deutlich besser. Aber auch wer keinen Krippenplatz ergattert hat oder dies nicht braucht bzw. möchte, findet andere Möglichkeiten. Flexible Betreuungszeiten machen das Leben für Eltern und Kinder leichter. Hier einige Beispiele: Betreuung von 3 bis 6 JahrenDer Gesetzgeber garantiert die Betreuung der 3 bis 6-jährigen Kinder. Somit ist die Unterbringung von Kindern dieser Altersgruppe – rein theoretisch – kein Problem. Allerdings sieht es in der Praxis häufig anders aus: Mütter, die wieder in ihren Beruf zurückkehren wollen oder müssen, geraten oft in Konflikt mit den meist unflexiblen Betreuungszeiten der KiTas. Auch sind die KiTas häufig so ausgelastet, dass die Kinder nicht pünktlich zum 3. Lebensjahr einen KiTa-Platz bekommen. Betreuung der SchulkinderFür manche beginnt das Problem der Betreuung mit dem Beginn der Schule von neuem: Wer ist da, wenn die Schule schon um 12 Uhr zu Ende ist, Unterricht ausfällt oder morgens erst zur zweiten Stunde beginnt? Inzwischen gibt es zwar mehr Hortinitiativen oder auch betreuende Grundschulen, doch auch diese Plätze sind oft heiß begehrt – also auch hier gilt sich frühzeitig zu informieren und anzumelden! „Notfall“-BetreuungSelbst die beste Organisation bricht manchmal einfach zusammen. Die Großeltern wohnen nicht am Ort, die befreundete Mutter kann nicht einspringen oder die „normalen“ Betreuungszeiten reichen nicht aus, wenn auch mal am Abend oder über Nacht die Eltern z.B. wegen Nachtarbeit nicht da sein können. Stundenweises „Babysitting“ beispielsweise von Teenagern ist hier meist nur eine kurzfristige Lösung und auch diese Vorsorge kann nicht in allen Situationen helfen. |